Praxistipp
Was Antragsstellende im Jahr 2021 wissen müssen

20.05.2021

Der Bürgerfonds ist erst ein Jahr alt und kann trotz Coronakrise steigende Antragszahlen vorweisen – bereits im ersten Quartal wurde das Ziel für 2021 erreicht. Was bedeutet das für Antragsstellende bis Jahresende?

 

1 - Vor einem Monat hat der Bürgerfonds seinen ersten Geburtstag gefeiert und eine erfolgreiche Bilanz gezogen: Über 300 Projekte konnten seit dem Startschuss im April 2020 gefördert werden. Wie beurteilt der Bürgerfonds diese Zahl?

Es war keineswegs absehbar, dass der Bürgerfonds sich so – und vor allem so schnell – entwickeln würde: 100 Projekte wurden in den ersten 9 Monaten bis Ende 2020 unterstützt und wenige Monate später waren es bereits 300!

All das vor dem Hintergrund, dass der Bürgerfonds mitten in der leider immer noch andauernden Pandemie gestartet ist: Reisen ist nur sehr eingeschränkt möglich und auch Möglichkeiten für internationalen Austausch sind stark begrenzt.

Doch trotzdem haben Akteur*innen der Zivilgesellschaft den Bürgerfonds genutzt, um deutsch-französisches bürgerschaftliches Engagement aufrecht zu erhalten.

Ganz deutlich wird das in der hohen Anzahl der unterstützten Projekte, die den Austausch zwischen Bürger*innen beider Länder nicht nur aufrechterhalten und vertieft haben, sondern teilweise sogar ganz neue Formen des Engagements erfunden haben. Es geht also für die Projektträger*innen nicht einfach um ein simples „Weiter so“ (was in der Coronakrise alles andere als selbstverständlich ist), sondern auch darum, Neues zu wagen.

 

2 - Damit wurde das Jahresziel für 2021 – 200 Projekte zu fördern – bereits im ersten Quartal erreicht. Was bedeutet das für die Fördermöglichkeiten des Bürgerfonds bis Jahresende?

Angesichts der hohen Anzahl an Förderanträgen, die beim Bürgerfonds eingehen, ist es wichtig, so viele Menschen wie möglich dabei zu unterstützen, ihre Projekte umzusetzen.

Ziel ist es nach wie vor, den Bürgerfonds bekannt zu machen – nicht nur in der deutsch-französischen Community, sondern in der gesamten Breite der Zivilgesellschaft – und an der Seite derjenigen zu stehen, die mit ihrem Engagement der Coronakrise trotzen.

Trotzdem muss der Bürgerfonds sich an die hohe Nachfrage anpassen. Das heißt, dass vorrangig „kleinere“ Projekte unterstützt werden sowie jene Projekte, deren Träger noch keine Förderung vom Bürgerfonds erhalten haben.

 

3 - Was ändert sich ganz konkret und was bleibt beim Alten?

Im Prinzip bleibt alles beim Alten! Sie können immer noch online Förderanträge für Projekte einreichen, die den in den Richtlinien festgelegten Förderkriterien entsprechen. Insgesamt gibt es 11 Kriterien, für die ein Projekt jeweils bis zu 10 Punkte erhalten kann: Je höher die beantragte Summe ist, desto mehr Punkte müssen erreicht werden.

  • 30 Punkte für Projekte in Kategorie 1 (bis zu 5.000 €)
  • 50 Punkte für Projekte in Kategorie 2 (bis zu 10.000 €)
  • 70 Punkte für Projekte in Kategorie 3 (bis zu 50.000 €)

Alle in den Richtlinien als förderfähig eingestuften Organisationen können Projekte durchführen und auch an der breiten Themenpalette ändert sich nichts.

Wichtig ist aber, dass bürgerschaftliches Engagement und die deutsch-französische Zusammenarbeit im Zentrum stehen.

Vorrangig fördert der Bürgerfonds allerdings neue Akteur*innen, die bislang noch nicht vom Bürgerfonds unterstützt wurden, sowie Projekte in den Kategorien 1 und 2. Außerdem wird ggf. die bewilligte Fördersumme angepasst.

 

4 - Für welchen Zeitraum gelten diese Maßnahmen?

Diese Maßnahmen gelten ab jetzt und bis Ende des Jahres 2021.

 

5 - Was bedeutet diese Situation für (potenzielle) Antragssteller*innen?

Es ist und bleibt Priorität, deutsch-französisch aktive Menschen so gut wie möglich zu unterstützen und ihr Engagement wertzuschätzen.

Wer einen Förderantrag beim Bürgerfonds stellt, sollte sich aber trotzdem bewusst sein, dass das Projekt auch abgelehnt bzw. mit einer geringeren Fördersumme bewilligt werden kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei der Budget-Planung auch Co-Finanzierungen in Betracht zu ziehen.

Außerdem empfiehlt das Bürgerfonds-Team, auf 3 Punkte ein ganz besonderes Augenmerk zu richten:

  • Ist das Projekt bürgernah?
  • Habe ich eine Partnerorganisation im anderen Land bzw. geht unsere deutsch-französische Zusammenarbeit deutlich aus dem Projekt hervor?
  • Habe ich im Vorfeld Tipps und Hilfestellungen von „meiner*m“ Regionalen Berater*in genutzt?

 

6 - Was versteht der Bürgerfonds unter einem „bürgernahen“ oder „kleinen“ Projekt?

Als „kleine“ Projekte werden diejenigen Projekte bezeichnet, die in Kategorie 1 und 2 gefördert werden, also mit maximal 10.000 €. Aber auch kleine Projekte können Großes bewirken!

Ein „bürgernahes“ Projekt stellt Bürger*innen beider Länder und ihren interkulturellen Austausch in den Mittelpunkt: Teilnehmende sollen einander bewusst begegnen und sich aktiv beteiligen können; das Projekt sollte dafür Möglichkeiten und Räume schaffen, z. B. in Form von Workshops. Außerdem ermutigt der Bürgerfonds vor allem dazu, Aktionen ehrenamtlich zu organisieren und durchzuführen.


Weiterlesen: