In dieser Rubrik:

 

Wer kann beim Deutsch-Französischen Tag mitmachen?

Mitmachen können sowohl diejenigen, die bereits deutsch-französisch aktiv sind – aber auch alle, die den Deutsch-Französischen Tag zum Anlass nehmen wollen, grenzüberschreitendes Engagement einmal auszuprobieren und die Fühler nach Frankreich auszustrecken:

  • gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
  • Gebietskörperschaften
  • wissenschaftliche Institute
  • Bildungs- und Ausbildungszentren
  • gGmbHs
  • Stiftungen
  • Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (ab drei Personen)

 

Mit welchen Projekten kann man zum Deutsch-Französischen Tag beitragen?

Mit Aktionen und Projekten, die – vor Ort oder online –

  • den Austausch mit dem Nachbarland ermöglichen,
  • die deutsch-französischen Beziehungen selbst zu Thema haben,
  • ein Thema aus deutsch-französischer Perspektive behandeln,
  • Lust auf die Begegnung mit Frankreich machen.


Formate:

  • Projekte vor Ort, z. B. Ausstellung, Diskussionsabend, Quizrunde, Kulinari-sches Kennenlernen des Nachbarlands, Expert*innen-Vortrag bzw. Erfahrungsbericht, Konzert, Konferenz, Stadtrundgang, Escape Game, Fahrradtour, Lesung, Workshop, Theaterstück, Poetry Slam, Speakdating, Infostand, Fotowettbewerb, Sportevent, …
  • Online-Projekte, z. B. Produktion eines gemeinsamen Videos, Diskussions-abend, Quizrunde, Online-Brunch bzw. -Dinner, Expert*innen-Vortrag bzw. Erfahrungsbericht, Konferenz, Lesung, Workshop, Speakdating, …
  • Begegnungen, z. B. Fahrt in die Partnerstadt, Besuch der Partnerorganisation, Studienreise, …


Themen:

  • Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog
  • Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
  • Demokratie und Menschenrechte
  • Europäische Integration/Europa
  • Geschichte und Erinnerungskultur in Europa
  • Musik, Kunst und Kultur
  • Gesundheit und Sport
  • Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Ge-schlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder auf Hass, Rassismus und Antisemitismus
  • soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration & Diversität
  • Digitalisierung
     

report_problem Sie haben bereits in den Vorjahren mit einem vom Bürgerfonds geförderten Projekt am DFT teilgenommen und möchten auch dieses Mal wieder dabei sein? Wie schön! Bitte denken Sie aber daran, ein neues Projekt einzureichen oder ein bewährtes Format abzuwandeln oder weiterzuentwickeln: Der Bürgerfonds kann das gleiche Projekt nicht mehrfach fördern.
 

Weitere Vorgaben: Die Projekte müssen …

  • zwischen dem 16. und 31. Januar 2023 stattfinden.
  • mindestens 30 Punkte in der Bewertung erreichen: Insgesamt gibt es 11 Förderkriterien, für die jeweils bis zu 10 Punkte erreicht werden können. (Hier erfahren Sie mehr über die Förder-Richtlinien des Bürgerfonds.)
  • möglichst öffentlichkeitswirksam sein, um besonders viele Menschen für die Begegnung mit dem Nachbarland zu sensibilisieren. Hilfreiche Tipps und Materialien für die Kommunikation finden Sie in unserem Kommunikationskit.


Nicht gefördert werden können Projekte,

  • die die Mindestpunktzahl in der Bewertung nicht erreichen
  • oder die sich mehrheitlich an Kinder und Jugendliche richten (z. B. Schulprojekte).

 

Was wird gefördert?

Projekte zum den Deutsch-Französischen Tag unterstützt der Bürgerfonds in der Förderkategorie 1 mit bis zu 5.000 €.

Bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten können bezuschusst werden:

  • An- und Abreise, z. B. Fahrkarten für Bus, Bahn, Flugzeug; bei Autofahrten: 24 ct. pro Kilometer + 2 ct. pro Kilometer pro Mitfahrer*in, die*der ebenfalls am Projekt teilnimmt. z. B. Sie reisen zu zweit und fahren 100 km. (100 x 0,24 €) + (100 x 0,02 €) = 26 €. Der Bürgerfonds erstattet Ihnen 26 €.
  • Aufenthalt, z. B. Kosten für Übernachtung und Verpflegung/Catering, Öffentlicher Personennahverkehr
  • Organisation, z. B. Raummiete
  • Material, z. B. Werbeplakat, Flyer, Programm Bei Online-Formaten können ebenfalls projektbezogene Materialkosten gefördert werden, z. B. Ein-Monats-Abonnement für Videokonferenzdienstleister, Leihkosten für Videokonferenztechnik, im Projekt erstellte Dokumentationen (z. B. Vortragsband nach einer Onlinekonferenz, Video mit Interviews der Projektteilnehmenden)
  • Fortbildungen, z. B. Sprachkurse im Rahmen der Projektvorbereitung, Fortbildungen zu Online-Webinaren
  • Honorare, z. B. für Dolmetscher*innen, Übersetzer*innen, Fotograf*innen, Moderator*innen, Grafiker*innen, Referent*innen


Im Rahmen dieser Projektausschreibung kann der Bürgerfonds nur Ausgaben erstatten, die in 2023 getätigt wurden; Rechnungen, die Sie erstatten lassen wollen, dürfen also nicht auf 2022 datiert sein.

Wenn Sie im Rahmen Ihres Projektes zum Deutsch-Französischen Tag 2023 Ausgaben fördern lassen wollen, die bereits im Vorfeld Ihrer Veranstaltung anfallen (z. B. Druck von Werbeplakaten o. ä.), setzen Sie den Projektstart im Antragsformular bitte auf 1. Januar 2023.

Die Veranstaltung selbst muss allerdings trotzdem zwischen dem 16. und dem 31. Januar 2023 stattfinden.

 

Wie kann man beim Deutsch-Französischen Tag mitmachen?

Bis spätestens 13. November 2022 können Sie auf unserer Online-Plattform einen Förderantrag stellen.*

Alle weiteren Informationen finden Sie in der Rubrik „Mitmachen“.

 

* Projekte, die nicht im Rahmen des Deutsch-Französischen Tages stattfinden sollen, sind von dieser Frist nicht betroffen.