Machen Sie Ihre Städte- zur Zukunftspartnerschaft!
Das Coaching-Programm „Zukunftspartnerschaften“ geht in die zweite Runde: Sie engagieren sich ehrenamtlich oder in der Kommunalverwaltung für eine Städtepartnerschaft mit Frankreich? Dann bewerben Sie sich bis 4. Dezember 2024, um im Austausch mit Expert*innen und anderen Engagierten frischen Wind in Ihre Städtepartnerschaft zu bringen.
Deutschland und Frankreich sind durch ein weltweit einzigartiges Netzwerk von über 2.200 Städtepartnerschaften verbunden. Sie bilden seit über 70 Jahren das zivilgesellschaftliche Fundament für die deutsch-französische Freundschaft: Nach dem Zweiten Weltkrieg trugen sie maßgeblich zur Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich bei. Heute machen sie Europa im Kleinen erlebbar, als Sprungbrett ins Nachbarland und als Plattform für Austausch über gemeinsame Herausforderungen.
Dieser Bedeutung trug auch der Aachener Vertrag Rechnung, der am 22. Januar 2019 unterzeichnet wurde und die bilaterale Zusammenarbeit auf allen Ebenen stärken sollte: „Beide Staaten richten einen gemeinsamen Bürgerfonds ein, der Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern und unterstützen soll, um ihre beiden Völker einander noch näher zu bringen.“
Seit seinem Start im April 2020 kommt der Bürgerfonds dieser Aufgabe nach: Von über 3.000 geförderten Projekten fanden 60 % im Rahmen einer Städtepartnerschaft statt. Doch finanzielle Unterstützung ist nicht alles: Es geht auch darum, Städtepartnerschaften bei ihrem Weg in die Zukunft zu begleiten.
In Städtepartnerschaften stecken Herzblut und Engagement, persönliche Bereicherung und gesellschaftlicher Mehrwert und vor allem: viel Potenzial. Gleichzeitig stehen viele Engagierte vor ähnlichen Herausforderungen: Neue Mitstreiter*innen wollen gewonnen, Veranstaltungen für junge Menschen attraktiv gemacht und neue Formate oder Themen angegangen werden …
Im Programm „Zukunftspartnerschaften“ werden Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerstadt:
- Ihre Erfahrungen, Expertise und Schwierigkeiten mit Gleichgesinnten teilen und gemeinsam über Herausforderungen nachdenken
- praxisnahe Tipps von Expert*innen erhalten
- die „Knackpunkte“ Ihrer Städtepartnerschaft identifizieren und priorisieren
- den diffusen Wunsch nach Veränderung in echte Lust zum Anpacken verwandeln
- durch konkrete Aufgaben in die Umsetzung kommen
- neue Perspektiven gewinnen
- über die gesamte Dauer eine eigene Ansprechperson haben
Los geht es mit einer Auftaktveranstaltung im Präsenzformat, bei der sich alle Teilnehmenden persönlich kennenlernen werden.
Das weitere Programm besteht aus 6 Online-Workshops zu jeweils einem Thema. Jedes Modul widmet sich einer konkreten Fragestellung mit einem Theorie- und einem Praxisteil. Geleitet werden die Workshops von Expert*innen zum jeweiligen Thema.
Die Online-Workshops finden von 17 bis 19 Uhr auf Zoom statt und werden simultan verdolmetscht.
Datum | Thema |
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22.-24. Januar 2025 | Auftakt-Event in Rouen (Normandie) (Fahrt- und Aufenthaltskosten werden vom Bürgerfonds getragen.) |
11. März 2025 | Junge Zielgruppen ansprechen und neue Mitglieder gewinnen |
15. April 2025 | Angebot und Formen von Engagement neu denken |
13. Mai 2025 | Unsere Städtepartnerschaft vereins- und themenübergreifend gestalten |
17. Juni 2025 | Demokratie in und mit der Städtepartnerschaft |
16. September 2025 | Gemeinsam Lösungsansätze für konkrete Herausforderungen finden (Kollegiale Fallberatung) |
14. Oktober 2025 | Wunsch-Workshop |
18. November 2025 | Abschluss |
Auch wenn der Einfachheit halber meist von Städtepartnerschaften die Rede ist, richtet sich das Programm „Zukunftspartnerschaften“ an offizielle & inoffizielle Partnerschaften zwischen Städten, Gemeinden, Ortsteilen oder Teilgemeinden, Kommunalverbänden, Landkreisen oder Bundesländern.
Mitmachen können sowohl ehrenamtlich Engagierte in Städtepartnerschaftsvereinen, oder -komitees oder Freundeskreisen als auch Mitarbeitende der Kommunalverwaltung.
Außerdem sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Sie möchten wirklich aktiv werden und haben Lust auf Veränderung.
- Sie sind zu den o. g. Terminen verfügbar und verpflichten sich, an allen Workshops teilzunehmen (oder sich ggf. durch andere Vereinsmitglieder oder Kolleg*innen vertreten zu lassen).
Bewerbungsschluss ist der 4. Dezember 2024.
Nach Sichtung der Bewerbungen werden 10 Städtepartnerschaften (d. h. 20 Personen = 1 Person pro Partnerstadt) ausgewählt.
Städtepartnerschaften können nur im Tandem teilnehmen, d. h. beide Partnerstädte müssen durch jeweils eine Person vertreten sein (bei den Online-Workshops können sich aber je nach Thema und bei Bedarf auch andere Vereinsmitglieder oder Kolleg*innen zuschalten).
Bitte bewerben Sie sich als Tandem mit einem einzigen Bewerbungsformular (in dem Informationen zu beiden Vertreter*innen und Partnerstädten abgefragt werden). In diesem PDF finden Sie eine Zusammenfassung der Fragen; besprechen Sie diese gerne gemeinsam mit Ihrer Kontaktperson in der Partnerstadt, bevor Sie das Formular ausfüllen.
Nichts. Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos und der Bürgerfonds trägt die Reise- und Aufenthaltskosten bei der Präsenz-Veranstaltung.
Ja. Teilnehmende erhalten ein Handout für die Online-Video-Software Zoom sowie für die kollaborative Online-Plattform Padlet, über die wir Informationen teilen werden. Bei der Auftaktveranstaltung gibt es eine Einführung in beide Tools. Auch die Regionalen Berater*innen des Bürgerfonds können bei Bedarf individuell unterstützen.
Ja. Das Programm „Zukunftspartnerschaften“ richtet sich an offizielle & in-offizielle Partnerschaften zwischen Städten, Gemeinden, Ortsteilen, Kommunalverbänden, Landkreisen oder Regionen. Dazu zählen auch Projekt-Partnerschaften (Zusammenarbeit zu bestimmten Themen) oder einzelne Kontakte (z. B. ein informeller Freundschaftskreis o. ä. unterhält Kontakte mit der Partnerstadt).
Ja. Bewerben sollte sich allerdings nur eine Person pro Partnerstadt. Je nach Thema oder Ihrer Verfügbarkeit können sich ggf. andere Vereinsmitglieder oder Kolleg*innen zu den Workshops dazuschalten.
Die Teilnahme an allen Workshops ist verpflichtend. Sollten Sie aufgrund von Krankheit o. ä. kurzfristig verhindert sein, sorgen Sie bitte dafür, dass eine andere Person Ihre Partnerstadt vertritt.