Das perfekte Projekt
… gibt es nicht – so viel schon mal vorweg. Der Bürgerfonds setzt sich dafür ein, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erlebbar zu machen. Das bedeutet: Je vielfältiger die geförderten Projekte, desto besser! Trotzdem gibt es Kriterien, anhand derer der Bürgerfonds entscheidet, ob ein Projekt überhaupt förderfähig ist und wenn ja, wie viele Punkte es erreicht und wie hoch die Fördersumme ist. Diese 3 Fragen sollten Sie mit „Ja“ beantworten können, bevor Sie Ihren Förderantrag abschicken:
1. Stimmen die Formalien?
Nur Förderanträge, die die grundlegenden formellen Bedingungen erfüllen, werden bearbeitet. Stellen Sie also unbedingt sicher, dass …
- … Ihre Organisation beim Bürgerfonds förderfähig ist, das heißt ihren Sitz in Deutschland und/oder Frankreich hat und sich in dieser Liste wiederfindet:
- gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine,
- Gebietskörperschaften,
- wissenschaftliche Institute,
- Bildungs- und Ausbildungszentren,
- gGmbHs, gUGs,
- Stiftungen,
- Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
- … Ihr Projekt sich um eines der folgenden Themenfelder dreht:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und gesellschaftliche Ungleichheiten, Integration, Diversität,
- Digitalisierung
Wichtig ist dabei, dass das Projekt sich wesentlich auf bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement stützt.
- … im Zeitplan liegt:
Ein Förderantrag muss mindestens 6 Wochen vor Projektstart eingereicht werden. Der Bürgerfonds kann außerdem nur Projekte fördern, die noch nicht begonnen haben. Achtung: Anträge für sog. „Leuchtturmprojekte“, die in Kategorie 4 mit über 50.000 € gefördert werden, können nur zweimal pro Jahr eingereicht werden. > Mehr erfahren
Ein Projekt muss innerhalb eines Kalenderjahres stattfinden. Wenn das Projekt unbedingt über zwei Jahre laufen muss, muss im Folgejahr ein neuer Förderantrag gestellt werden – allerdings nicht für das exakt gleiche Projekt, sondern für eine begründete Fortsetzung in weiterentwickelter Form.
2. Erfüllt mein Projekt die Förderkriterien, und wenn ja: warum?
Ausschlaggebend für den Erfolg eines Förderantrags ist die Punktzahl, die er bei der Bewertung erhält. Insgesamt folgt die Analyse 11 Kriterien, für die jeweils bis zu 10 Punkte vergeben werden: theoretisch müsste ein perfektes Projekt also 110 Punkte erreichen. Aber das ist die Mathematik. Worauf es sonst noch ankommt, dazu gleich mehr in Punkt 3.
Aber zunächst, Hand aufs Herz: Entspricht Ihr Projekt diesen Kriterien, und wenn ja: warum? Lassen Sie Ihre Antworten in den Förderantrag einfließen, denn auch wenn manches für Sie selbstverständlich sein mag: Nur, was im Antrag steht, kann auch bewertet werden!
- Bürgernähe / Zugänglichkeit: Findet das Projekt z. B. an einem besonders gut zugänglichen Ort statt? Ist das Projekt auch für Menschen barrierefrei? Ist das Projekt für Teilnehmende kostenlos?
- Wirkungsgrad / zu erreichende Personen: Erreicht das Projekt viele Personen? Hat es einen Multiplikatoren-Effekt für deutsch-französisches Engagement?
- Vernetzung: Vernetzen Sie sich im Rahmen des Projekts mit anderen Strukturen oder Organisationen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, in Deutschland oder Frankreich?
- Sichtbarkeit: Gibt es ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Pressearbeit, Social Media, Plakate, …)? Hat das Projekt eine langfristige Wirkung, z. B. indem ein Video, ein Abschlussbericht o. ä. produziert und verbreitet werden?
- Deutsch-französische Relevanz: Befasst sich das Projekt mit Themenfeldern, die für den deutsch-französischen Dialog besonders relevant sind? Etwa mit Themen, die aktuell öffentlich in beiden Ländern ähnlich oder auf ganz unterschiedliche Weise diskutiert werden?
- Deutsch-französische Partnerschaftlichkeit: Sind eine oder mehrere Partnerorganisationen im anderen Land an dem Projekt maßgeblich beteiligt? Wird eng mit den im Förderantrag genannten Partnerorganisationen zusammengearbeitet?
- Interkulturelles Lernen: Befasst sich das Projekt mit Aspekten des interkulturellen Lernens? Werden unterschiedliche deutsche und französische Ansätze, Herangehens- oder Betrachtungsweisen im Rahmen des Projekts thematisiert? Schafft das Projekt Möglichkeiten und Räume für den bewussten Austausch der Teilnehmenden, z. B. in Form von Workshops?
- Diversität: Richtet sich das Projekt an ein Publikum, in dem die Gesellschaft in ihrer Breite und Vielfalt vertreten ist? Wird der Aspekt der gesellschaftlichen Diversität im Projekt thematisiert?
- Geschlechtergerechtigkeit: Wird auf Geschlechtergerechtigkeit geachtet (z. B. bei der Besetzung von Diskussionsrunden oder bei der Auswahl von Projektteilnehmenden)? Wird der Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit im Projekt thematisiert?
- Umweltschutz und umweltfreundliche Ausgestaltung des Projekts: Wird bei der Ausgestaltung des Projekts besonders auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit geachtet, z. B. bei den verwendeten Materialien oder gewählten Transportmitteln? Befasst sich das Projekt mit Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit?
- Innovation: Ist der thematische Ansatz oder das Format des Projekts innovativ? Engagieren sich die Beteiligten zum ersten Mal deutsch-französisch?
Übrigens: Projekte, die bei den Kriterien Umwelt, Geschlechtergerechtigkeit und Diversität punkten, werden besonders berücksichtigt!
3. Und sonst so?
Selbstverständlich kann ein Projekt auch „perfekt“ sein, ohne 110 Punkte zu erreichen:
- Erstmal gilt: Für jede Projektgröße gibt’s die richtige Förderkategorie.
Projekte, die „nur“ 30 Punkte erreichen, können mit bis zu 5.000 € gefördert werden. Projekte, die auf 50 Punkte oder mehr kommen, können bis zu 10.000 € erhalten. Und wer 70 Punkte schafft, kann mit bis zu 50.000 € unterstützt werden. Der Maximalpunktzahl am nächsten kommen die sogenannten Leuchtturmprojekte: Sie müssen mindestens 90 Punkte erhalten, um mit mehr als 50.000 € gefördert zu werden.
- Besonders begrüßt werden außerdem Projekte, die
- im ländlichen Raum bzw. in strukturschwachen Gebieten durchgeführt werden
- von Menschen organisiert werden, die sich zum ersten Mal deutsch-französisch engagieren
- besonders bürgernah sind, d. h. Teilnehmende beider Länder ins Zentrum stellen und sie aktiv am Projekt beteiligen
- ehrenamtlich auf die Beine gestellt werden
- Und schließlich gilt:
Jedes Projekt erreicht andere Menschen, legt andere Schwerpunkte, verfolgt andere Ziele. Aber was zählt, ist, dass das Projekt zum großen Ziel des Bürgerfonds beiträgt: Deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erlebbar zu machen. Und das kann ein Städtepartnerschaftsfest ebenso gut wie eine Online-Plattform, ein Podcast ebenso gut wie ein Zoom-Austausch, eine Fachkonferenz ebenso gut wie eine Sportbegegnung.
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