Leuchtturmprojekte
Deutsch-französisches Engagement wird bei Ihnen großgeschrieben? Bei uns auch: Der Bürgerfonds fördert Leuchtturmprojekte mit über 50.000 €.
Was ist ein Leuchtturmprojekt?
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Leuchtturmprojekte in Kategorie 4 mit mehr als 50.000 € und kann dabei bis zu 70 % der Projektkosten übernehmen.
Anforderungen
Ein Leuchtturmprojekt ...
- wird von mindestens zwei Partnerorganisationen aus Deutschland und Frankreich gleichermaßen umgesetzt.
- hat langfristige Auswirkungen und ist darauf ausgelegt, nachhaltig zu wirken; es zieht möglicherweise sogar weitere Projekte nach sich oder regt andere an, sich deutsch-französisch zu engagieren.
- bezieht so viele Menschen wie möglich aktiv ein.
- ist besonders sichtbar, z. B. in den Medien oder auf Social Media.
- gibt realistische und messbare Ziele im Förderantrag an und stellt diese nach Projektabschluss in Abrechnung und Projektbericht transparent dar.
Bewertungskriterien
Ein Leuchtturmprojekt erreicht mindestens 90 Punkte bei der Bewertung; pro Förderkriterium werden maximal 10 Punkte vergeben:
- Bürgernähe / Zugänglichkeit
- Wirkungsgrad / zu erreichende Personen
- Deutsch-französische Relevanz
- Deutsch-französische Partnerschaftlichkeit
- Vernetzung
- Interkulturelles Lernen
- Diversität
- Geschlechtergerechtigkeit
- Sichtbarkeit
- Innovation
- Umweltschutz und umweltfreundliche Ausgestaltung des Projekts
Auswahlgremium
Leuchtturmprojekte werden durch ein Auswahlgremium bewertet. Dieses setzt sich zusammen aus Vertreter*innen
- der für den Bürgerfonds zuständigen Ministerien beider Länder,
- der deutschen und französischen Zivilgesellschaft: Lisi Maier (Deutscher Frauenrat), Jérôme Quéré (Mouvement Européen)
- sowie des Bürgerfonds.
Projektberatung
Bevor der Förderantrag gestellt wird, muss eine Beratung mit Expert*innen für interkulturelles Engagement stattfinden.
Die Beratung ist kostenlos, kann als Videokonferenz stattfinden und passt sich den Bedürfnissen und Fragen der Antragstellenden an.
mail Wenn Sie ein Leuchtturmprojekt planen, schicken Sie bitte eine kurze Projektskizze an info@buergerfonds.eu. Das Team des Bürgerfonds organisiert dann in Absprache mit Ihnen den Beratungstermin.
Förderantrag stellen
Jedes Jahr gibt es für Leuchtturmprojekte 2 Fristen:
- 31. März (für Projekte, die am 1. Juli oder später beginnen und innerhalb desselben Kalenderjahres enden)
- 31. Oktober (für Projekte, die im darauffolgenden Jahr stattfinden)