Leuchtturmprojekte
Deutsch-französisches Engagement wird bei Ihnen großgeschrieben? Bei uns auch: Der Bürgerfonds fördert Leuchtturmprojekte mit über 50.000 €.
Zum Leuchtturm wird ein Projekt durch seine besondere Strahlkraft, Reichweite und Relevanz – es erreicht mindestens 90 Punkte bei der Bewertung durch ein Auswahlgremium; dabei können pro Förderkriterium maximal 10 Punkte vergeben werden:
- Bürgernähe / Zugänglichkeit
- Wirkungsgrad / zu erreichende Personen
- Deutsch-französische Relevanz
- Deutsch-französische Partnerschaftlichkeit
- Vernetzung
- Interkulturelles Lernen
- Diversität
- Geschlechtergerechtigkeit
- Sichtbarkeit
- Innovation
- Umweltschutz und umweltfreundliche Ausgestaltung des Projekts
Mitglieder des Auswahlgremiums sind Vertreter*innen
- der für den Bürgerfonds zuständigen Ministerien beider Länder,
- der deutschen und französischen Zivilgesellschaft
- sowie des Bürgerfonds.
Der Bürgerfonds fördert Leuchtturmprojekte mit mehr als 50.000 € und kann dabei bis zu 70 % der Projektkosten übernehmen.
Der Förderantrag wird online gestellt. Jedes Jahr gibt es für Leuchtturmprojekte 3 Fristen:
- 28. Februar
- 30. Juni
- 31. Oktober
Insgesamt verfügt der Bürgerfonds über 4 Förderkategorien:
- Kategorie 1: Fördersumme bis zu 5.000 €
- Kategorie 2: Fördersumme bis zu 10.000 €
- Kategorie 3: Fördersumme bis zu 50.000 €
- Kategorie 4: Fördersumme höher als 50.000 €
Anträge in den Kategorien 1, 2 und 3 können das gesamte Jahr über eingereicht werden, jedoch spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn.
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