Förderantrag stellen

Im Jahr 2025 wird der Bürgerfonds keine Leuchtturmprojekte fördern.

Was ist ein Leuchtturmprojekt?

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Leuchtturmprojekte in Kategorie 4 mit mehr als 50.000 € und kann dabei bis zu 70 % der Projektkosten übernehmen.

 

Anforderungen

Ein Leuchtturmprojekt ...

  • wird von mindestens zwei Partnerorganisationen aus Deutschland und Frankreich gleichermaßen umgesetzt.
  • hat langfristige Auswirkungen und ist darauf ausgelegt, nachhaltig zu wirken; es zieht möglicherweise sogar weitere Projekte nach sich oder regt andere an, sich deutsch-französisch zu engagieren.
  • bezieht so viele Menschen wie möglich aktiv ein.
  • ist besonders sichtbar, z. B. in den Medien oder auf Social Media.
  • gibt realistische und messbare Ziele im Förderantrag an und stellt diese nach Projektabschluss in Abrechnung und Projektbericht transparent dar.

Bewertungskriterien

Ein Leuchtturmprojekt erreicht mindestens 90 Punkte bei der Bewertung; pro Förderkriterium werden maximal 10 Punkte vergeben:

  • Bürgernähe / Zugänglichkeit
  • Wirkungsgrad / zu erreichende Personen
  • Deutsch-französische Relevanz
  • Deutsch-französische Partnerschaftlichkeit
  • Vernetzung
  • Interkulturelles Lernen
  • Diversität
  • Geschlechtergerechtigkeit
  • Sichtbarkeit
  • Innovation
  • Umweltschutz und umweltfreundliche Ausgestaltung des Projekts

Auswahlgremium

Leuchtturmprojekte werden durch ein Auswahlgremium bewertet. Dieses setzt sich zusammen aus Vertreter*innen

  • der für den Bürgerfonds zuständigen Ministerien beider Länder,
  • der deutschen und französischen Zivilgesellschaft: Deutscher Frauenrat, Mouvement Européen
  • sowie des Bürgerfonds.

Projektberatung

Der Bürgerfonds rät dazu, vor dem Stellen des Förderantrags eine*n der Regionalen Berater*innen zu kontaktieren, um Fragen zu klären und die interkulturelle Zusammenarbeit von Anfang an auf eine stabile Basis zu stellen.

Die Beratung ist kostenlos, kann als Videokonferenz stattfinden und passt sich den Bedürfnissen der Antragstellenden an.