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1. Grundsätze

Mit dem Vertrag von Aachen vom 22. Januar 2019 wurde die deutsch-französische Zusammenarbeit auf eine neue Stufe gehoben. Frankreich und Deutschland richten „einen gemeinsamen Bürgerfonds ein, der Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern und unterstützen soll, um ihre beiden Völker einander noch näher zu bringen.“  Über Grenzen, Regionen und Generationen hinweg sollen Bürger*innen aus Frankreich und Deutschland einander kennenlernen und begegnen, Freundschaften schließen und die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit intensivieren. Der deutsch-französische Bürgerfonds unterstützt ehrenamtliche Bürgerinitiativen, Vereine oder Städtepartnerschaften und ermöglicht es, engagierten Bürgerinnen und Bürgern, gemeinsame deutsch-französische Projekte zu entwickeln und generationsübergreifend umzusetzen. Begegnungs- und Austauschprojekte, die der Initiierung, Vertiefung oder Erneuerung der deutsch-französischen Beziehungen dienen, werden gefördert, um den europäischen Einigungsprozess zu stärken und neue Zielgruppen für einen Austausch zwischen beiden Ländern zu gewinnen.

Für eine Aufbauphase von drei Jahren wird die Geschäftsführung des Bürgerfonds dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) übertragen, das die Rechtspersönlichkeit einer internationalen Organisation besitzt. Die Mittel des Fonds werden paritätisch von beiden Regierungen zur Verfügung gestellt.

Die Richtlinien bilden die Grundlage für Antragstellung und Bewilligung. Sie beschreiben die Rahmenbedingungen der Förderarbeit des Bürgerfonds. In regelmäßigen Abständen werden sie geprüft und, falls notwendig, angepasst

2. Förderbedingungen

2.1. Förderfähige Projekte

Gefördert werden können Projekte, deren Ziel es ist, die deutsch-französischen Beziehungen und den direkten Austausch zwischen der deutschen und der französischen Zivilgesellschaft zu initiieren, zu vertiefen oder langfristig zu erneuern, die Demokratie in Deutschland und Frankreich zu stärken sowie den europäischen Verständigungsgedanken in seiner Vielfalt zu befördern. Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.

Förderfähig sind:

  • Begegnungen, Austausche und deren Anbahnungen zwischen Bürger*innen, insbesondere im generationenübergreifenden Rahmen,
  • Projekte, die dem gemeinsamen bürgerschaftlichen Engagement, dem Wissens- und Erfahrungsaustausch oder der Vernetzung dienen (z. B. Seminare, Fortbildungen, Vernetzungsplattformen),
  • Kulturelle Projekte, die zur Sichtbarkeit der deutsch-französischen Beziehungen im öffentlichen Raum beitragen,
  • Veranstaltungen (z. B. Tagungen, Konferenzen und Jubiläumsveranstaltungen),
  • Digitale Projekte und Austauschplattformen,
  • Lokale oder regionale Forschungsvorhaben zu deutsch-französischen Themen,
  • Personalkostenzuschüsse für Partnerorganisationen des Bürgerfonds.

2.2. Antragsberechtigung

Für eine Förderung aus dem Deutsch-Französischen Bürgerfonds kommen folgende Antragstellende in Frage, die ihren Sitz (bei informellen Gruppen Wohnsitz) in Deutschland und/oder Frankreich haben müssen:

  • Juristische Personen:
    • gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine,
    • Gebietskörperschaften,
    • wissenschaftliche Institute,
    • Bildungs- und Ausbildungszentren,
    • gGmbHs, gUG,
    • Stiftungen.
  • Bürgerinitiativen und informelle Gruppen können nur in den Kategorien 1 und 2 gefördert werden (jeweils mindestens drei Personen).

2.3. Teilnehmende

Die durch den Bürgerfonds geförderten Projekte richten sich an Bürger*innen aller Altersstufen. Maßnahmen und Projekte, die dem Grunde nach vom DFJW gefördert werden könnten und alleine auf die Zielgruppe Kinder und Jugend abstellen, werden durch den Bürgerfonds nicht gefördert. Teilnehmende sollten ihren Wohnort in Deutschland oder Frankreich haben. Teilnahmeberechtigt sind auch deutsche und französische Staatsbürger*innen, die sich vorübergehend außerhalb von Deutschland oder Frankreich aufhalten.

2.4. Projektdauer

Es besteht keine Mindestdauer. Projekte müssen jedoch innerhalb desselben Kalenderjahres beginnen und enden.

2.5. Partnerschaftliche Ausrichtung und Vernetzung

Bei Projekten in den Förderkategorien 1 und 2 ist es wünschenswert, dass eine Partnerorganisation mit Sitz im jeweils anderen Land bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden ist.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Suche nach einer Partnerorganisation als Projektbestandteil verstanden und die Partnerschaft zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen wird.

Eine Vernetzung mit Partnerorganisationen und -einrichtungen aus der Zivilgesellschaft, Bildung, Kultur, Wirtschaft, Politik und/oder Verwaltung vor Ort sollte im Projektverlauf in geeigneter Weise angestrebt werden. Im Antrag ist darzulegen, wie ihre Einbeziehung erfolgen soll.

Bei Projekten in Förderkategorie 3 und 4 muss von Anfang an eine Partnerorganisation mit Sitz im jeweils anderen Land beteiligt werden.

2.6. Sprache

Kenntnisse der Sprache des Partnerlandes sind keine Voraussetzung für eine Förderung.
Besonderes Augenmerk wird jedoch auf Projekte gelegt, die ein Mindestmaß an Kenntnissen der Partnersprache, eine Sprachanimation und/oder die Förderung des Spracherwerbs und des interkulturellen Lernens vorsehen.

2.7. Förderfähige Themenfelder

Bürger*innenbegegnungen können zu jedem Thema erfolgen, das dem Interesse von Bürger*innen entspricht und im Einklang mit den Grundwerten des Aachener Vertrages steht. Ein Projekt sollte in erster Linie den deutsch-französischen Austausch von Bürger*innen initiieren, vertiefen oder erneuern. 

Förderfähige Projekte können sich einem der folgenden Themenfelder widmen:

  • Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
  • Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
  • Demokratie und Menschenrechte,
  • Europäische Integration/Europa,
  • Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
  • Musik, Kunst und Kultur,
  • Gesundheit und Sport,
  • Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, Hass, Rassismus und Antisemitismus,
  • soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und gesellschaftliche Ungleichheiten, Integration, Diversität,
  • Digitalisierung.

Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten werden ausdrücklich begrüßt.

Projekte, die Umweltfragen, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Diversifizierung der Teilnehmende einbeziehen, werden besonders berücksichtigt.

3. Förderarten

Gefördert wird in folgenden Kategorien:

Förderkategorie 1 – bis 5.000 €
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.   

Förderkategorie 2 – 5.001 € - 10.000 €
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.

Förderkategorie 3 – 10.001 € - 50.000 €
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.

Förderkategorie 4 – „Leuchtturmprojekte“ über 50.000 €
Die Förderung erfolgt bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.

3.1. Projektförderung

Folgende projektbezogenen Kosten sind förderfähig. Dazu zählen:

  • Reise- und Aufenthaltskosten von Vorbereitungstreffen, Begegnungs- und Anbahnungsprojekten,
  • projektrelevante Organisations- und Materialkosten, einschließlich Fahrtkosten am Projektort und Raummieten,
  • Aufwendungen für pädagogisches Arbeitsmaterial,
  • projektrelevante Fort- und Weiterbildungen für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen,
  • Honorare für die Leitung, Moderation und Gruppenbegleitung von geförderten Projekten,
  • Honorare für Referent*innen, Expert*innen und Dolmetscher*innen.

3.2. Förderung von Gruppenaustauschprojekten

Gruppenaustauschprojekte fördern Mobilität und Vernetzung und sollen Begegnungen zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich ermöglichen. Es besteht keine Mindestdauer für eine Gruppenbegegnung.
Gruppenaustauschprojekte können ebenfalls dem gemeinsamen bürgerschaftlichen Engagement, dem Wissens- und Erfahrungsaustausch oder der Vernetzung dienen.
Sie können in Form von Seminaren, Fortbildungen oder Vernetzungsplattformen erfolgen. Anträge für intergenerationelle Gruppenaustauschprojekte können in allen Förderkategorien gestellt werden.

3.3. Förderung von Individualaustauschprojekten

Individualaustauschprojekte fördern Mobilität und Vernetzung. Sie unterstützen die Teilnehmenden in ihrer persönlichen, gesellschaftlichen, sprachlichen, ehrenamtlichen oder beruflichen Entwicklung.  Es besteht keine Mindestdauer; die Höchstdauer beträgt 3 Monate. Anträge für Individualaustauschprojekte können im Rahmen der Förderkategorie 1 oder 2 gewährt werden.

3.4. Förderung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen

Aus dem Bürgerfonds können kulturelle Projekte und Veranstaltungen unterstützt werden, die zur Sichtbarkeit der deutsch-französischen Beziehungen im öffentlichen Raum beitragen und bei denen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich zusammenarbeiten. Kulturelle Projekte und Veranstaltungen können in allen Förderkategorien Unterstützung beantragen.  

3.5. Förderung von digitalen Projekten und Austauschplattformen

Aus dem Bürgerfonds können digitale Projekte und Austauschplattformen unterstützt werden, die der digitalen Vernetzung von Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich dienen. Digitale Projekte und Austauschplattformen können in allen Förderkategorien unterstützt werden.  

3.6. Förderung von Forschungsvorhaben

Aus dem Bürgerfonds können lokale oder regionale Forschungsvorhaben gefördert werden, die sich deutsch-französischen Themen widmen und bei denen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich zusammenarbeiten. Die Arbeitsergebnisse werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Forschungsvorhaben können im Rahmen der Förderkategorie 1 oder 2 unterstützt werden.

3.7. Förderung von Partnerorganisationen

Aus dem Bürgerfonds können an Partnerorganisationen Zuschüsse zu Personalkosten gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Partnerorganisationen den Bürgerfonds in den Bundesländern oder den Regionen bekannt machen, als regionale Ansprechpartner zur Verfügung stehen und insbesondere ehrenamtlichen Bürgerinitiativen bei der Projektentwicklung zur Seite stehen. Personalkostenzuschüsse für Partnerorganisationen können im Rahmen der Förderkategorie 1, 2 oder 3 gewährt werden.

3.8. Projektausschreibungen

Der Bürgerfonds kann Projektausschreibungen veröffentlichen, die sich Schwerpunktthemen widmen. Über diese Themen befindet der Beirat.

3.9. Sonderprojekte

Der Bürgerfonds kann ausgewählte Sonderprojekte in Form einer Kooperation finanziell unterstützen, wenn diese vorab von einem Auswahlgremium bestätigt wurden. Dieses Auswahlgremium setzt sich zusammen aus Vertreter*innen des Bürgerfonds, der öffentlichen Hand und der Zivilgesellschaft.
Außerdem kann der Bürgerfonds Publikationen, digitale Plattformen oder Tagungen finanzieren, um die Qualität und Vernetzung von Bürgerbegegnungen zu gewährleisten.

3.10. Eigenveranstaltungen

Der Bürgerfonds kann mit Zustimmung der Ministerien Eigenveranstaltungen durchführen.

4. Antragstellung, Bewilligung, Auswahlkriterien und Abrechnung

4.1. Rahmenbedingungen

Die Förderung von Projekten aus dem Bürgerfonds ist an die Einhaltung dieser Richtlinien gebunden. Mit der Antragstellung verpflichten sich die Träger zur Beachtung der Richtlinien.

Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Eine Förderung kann mit anderen Finanzierungsquellen, wie z.B. den im Rahmen des Programms Erasmus+ gewährten Förderungen, regionalen oder lokalen Förderungen sowie privaten Zuwendungen kombiniert werden. Die Höhe der Förderung aus dem Bürgerfonds darf – zusammen mit weiteren Projekteinnahmen – die belegten Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten. Die jeweils in Deutschland und Frankreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere strafrechtliche Regelungen und solche zum Schutz von Minderjährigen, müssen beachtet werden. Die Träger verpflichten sich, sich eigenständig zu informieren, und diese Bestimmungen bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer Projekte zu berücksichtigen.

4.2. Antragstellung

Die Projektträger benennen eine verantwortliche Trägerorganisation in Deutschland oder Frankreich. Der verantwortliche Projektträger stellt den Antrag, unabhängig davon, in welchem Land das Projekt stattfindet. Über die Onlineplattform, die auf der Website des Bürgerfonds verlinkt ist, wird ein Antrag pro Projekt gestellt. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Der Antrag umfasst:

  • das Online-Formular, einschließlich Angaben über den Träger und seine Partner,
  • eine Projektbeschreibung,
  • den Finanzplan,
  • bei Erstanträgen eine Satzung des Trägers.

Die Antragstellung für die Projekte der Kategorien 1, 2 und 3 ist ganzjährig möglich. Der Antrag muss spätestens sechs Kalenderwochen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Für die Projekte der Kategorie 4 werden die Termine für die Antragstellung auf der Webseite des Bürgerfonds bekannt gegeben.

4.3. Bewilligung

Die Antragsbearbeitung und -bewilligung erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems gemäß den Auswahlkriterien (Anlage 2) des Bürgerfonds.

Die höchstmögliche Punktzahl liegt bei 100 Punkten.

  • Für die Förderkategorie 1: Förderung möglich ab 30 Punkte
  • Für die Förderkategorie 2: Förderung möglich ab 50 Punkte
  • Für die Förderkategorie 3: Förderung möglich ab 70 Punkte
  • Für die Förderkategorie 4: Förderung möglich ab 90 Punkte

Über Projektanträge für Kategorie 4 entscheidet ein Auswahlgremium aus Vertreter*innen des Bürgerfonds, der  öffentlichen Hand und der Zivilgesellschaft.  
Bei Projektbewilligung wird der Projektträger informiert, und es erfolgt eine Abschlagszahlung in Höhe von 75 % der bewilligten Summe.
Die Auszahlung der Restsumme an den verantwortlichen Projektträger erfolgt nach Einreichung der für die Abrechnung notwendigen Unterlagen.

4.4. Auswahlkriterien

Die Auswahlkriterien des Bürgerfonds sind im Anhang der Richtlinien festgehalten. In begründeten Ausnahmefällen können einzelne Auswahlkriterien stärker bewertet werden, um ein den Werten und Leitmotiven des Bürgerfonds entsprechendes Projekt fördern zu können.

4.5. Abrechnung

Ein gefördertes Projekt endet mit dem Projektbericht und der Abrechnung durch die Projektträger. Vorlagen für die Abrechnung können auf der Webseite des Bürgerfonds abgerufen werden. Die folgenden Unterlagen sind spätestens zwei Monate nach Abschluss des geförderten Projektes einzureichen:

  • Projektübersicht (einschließlich z.B. Begegnungsprogramm, Seminarplan, Veranstaltungsankündigung o.ä.)  
  • Abschluss-Bericht der Ergebnisse, einschließlich Teilnehmendenliste,
  • Tabellarische Übersicht der Einnahmen und Ausgaben,
  • Belegliste,
  • ggf. Nachweise zur Öffentlichkeitsarbeit.

Die Abrechnung für Projekte, die im Dezember enden, sollen vor dem 31. Januar des folgenden Kalenderjahres beim Bürgerfonds eingehen.

4.6. Prüfverfahren

Das Büro des Bürgerfonds ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu prüfen. Diese Prüfung kann durch eine stichprobenartige Prüfung der Belege beim örtlichen Träger oder durch eine Vor-Ort-Prüfung des Projekts erfolgen. Geprüft werden dürfen alle Unterlagen zur Finanzierung und zu den Ausgaben, die im Zusammenhang mit den geförderten Tätigkeiten stehen, sowie der inhaltliche Ablauf der geförderten Projekte. Die Projektträger haben die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Sämtliche Unterlagen müssen dem Büro des Bürgerfonds nach Projektabschluss auf Nachfrage zugänglich sein und 5 Jahre lang aufbewahrt werden.

4.7. Rückzahlungen

Sollten Projektträger beantragte Mittel nicht verwenden, so ist dies unverzüglich dem Bürgerfonds anzuzeigen und die nichtbeanspruchte Fördersumme umgehend zurückzuzahlen.

Falls Bedingungen, die für die Förderbewilligung ausschlaggebend waren, im Projektverlauf nicht eingehalten werden können, so muss umgehend das Büro des Bürgerfonds unterrichtet werden. Anteilige oder vollständige Zuschüsse, die aufgrund falscher Angaben bewilligt wurden, sind unverzüglich zurückzuzahlen. Nach schriftlicher Zahlungsaufforderung oder Mahnung durch das Büro des Bürgerfonds wird keine weitere Zahlung an Antragssteller und Projektpartner geleistet, solange die Rückzahlung nicht erfolgt ist. Bei Verzug der Rückzahlung werden zusätzlich zur Rückzahlung Verzugszinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) verlangt.

5. Schutz personenbezogener Daten

das Büro des Bürgerfonds passt seine Verfahren zur Erhebung, Speicherung und Bearbeitung personenbezogener Daten an die gültigen europäischen Regelungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten an. Bei der Bearbeitung von Förderanträgen, im Projektverlauf und der Abrechnung werden Daten der Projektpartner sowie Daten der Teilnehmenden der geförderten Projekte übermittelt, die als Buchhaltungsbelege genutzt werden.

6. Öffentlichkeitsarbeit

Eine Sichtbarkeit in der Presse oder in den sozialen Medien ist für jedes vom Bürgerfonds geförderte Projekt wünschenswert. Jeder Projektpartner ist dazu verpflichtet, in Pressemitteilungen und Einladungsschreiben, auf Flyern, Plakaten und Bannern, im Internet, auf Blogs, in sozialen Netzwerken und Videos o. ä. auf die Förderung durch den Bürgerfonds hinzuweisen. Der Bürgerfonds unterstützt die Projektträger in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und stellt einen Kommunikationsleitfaden zur Verfügung. Bei Projekten der Förderkategorie 3 und 4 ist zusätzlich zur Öffentlichkeitsarbeit eine Vernetzung mit Multiplikator*innen erwünscht und notwendig.

Der Projektträger verpflichtet sich, dem Büro des Bürgerfonds Berichte, Fotos und Filme zur Verfügung zu stellen, damit diese Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden können. Mit der Unterschrift auf dem Verwendungsnachweis erklärt der Projektträger, dass er über die entsprechenden Bild- und Urheberrechte an den eingereichten Unterlagen verfügt und diese weitergeben darf. Diesbezüglich hält er den Bürgerfonds frei von Ansprüchen Dritter.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Änderungen der Richtlinien des Bürgerfonds können im Einvernehmen mit den unterzeichnenden Organisationen vorgenommen werden.
7.2. Die vorliegenden Richtlinien treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

ANLAGEN

Anlage 1  
Nicht förderfähige Projekte
Von der Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Vorhaben von politischen Parteien,
  • Vorhaben von nicht gemeinnützigen juristischen Personen
  • Projekte, die den Grundwerten des Aachener Vertrages, insbesondere Demokratie, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und dem europäischen Integrationsprozess, widersprechen,
  • Projekte, die auf den Erwerb einzelner Investitionsgüter abzielen,
  • Projekte, die kommerzielle Baumaßnahmen oder den Erwerb von Immobilien beinhalten.

Anlage 2
Auswahlkriterien
Auf der Grundlage der Informationen aus dem Antragsformular und der detaillierten Projektbeschreibung werden folgende Kriterien berücksichtigt:

Bis zu 10 Punkte je Kriterium

  • Bürgernähe / Zugänglichkeit,
  • Wirkungsgrad / zu erreichende Personen,
  • Deutsch-französische Relevanz,
  • Deutsch-französische Partnerschaftlichkeit,
  • Vernetzung,
  • Interkulturelles Lernen,
  • Diversität,
  • Geschlechtergerechtigkeit,
  • Sichtbarkeit,
  • Innovation,
  • Umweltschutz und umweltfreundliche Ausgestaltung des Projekts.