Projektaufruf

Der Bürgerfonds ruft zu deutsch-französischen Projekten auf, die sich zwischen dem 1. Oktober und dem 13. November 2022 gegen Diskriminierung einsetzen.

Der Projektaufruf ist seit dem 21. August 2022 beendet.

 

Wer kann bei der Projektausschreibung mitmachen?

Mitmachen können sowohl diejenigen, die bereits deutsch-französisch aktiv sind – aber auch alle, die ihr gemeinsames Engagement gegen Diskriminierung zum Anlass nehmen wollen, grenzüberschreitendes Engagement einmal auszuprobieren und die Fühler nach Frankreich auszustrecken:

  • gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
  • Gebietskörperschaften
  • wissenschaftliche Institute
  • Bildungs- und Ausbildungszentren
  • gGmbHs
  • Stiftungen
  • Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (ab drei Personen)

 

Mit welchen Projekten kann man zur Projektausschreibung beitragen?

Mit Aktionen und Projekten, die – vor Ort oder online –

  • den Austausch mit dem Nachbarland ermöglichen,
  • das Thema „Engagement gegen Diskriminierung“ aus verschiedenen Perspektiven behandeln,
  • den deutsch-französischen Aspekt im gemeinsamen Engagement unterstreichen.

 

Formate, z. B.:

  • Austausch über Best Practices oder Erfahrungen
  • Aktionen im öffentlichen Raum (z. B. Flashmob)
  • Erstellen von Material zur Sensibilisierung (z. B. Videos, Podcast)
  • Konferenzen, Workshops
  • „Barrierefreiheits-Rundgang“ in der (Partner-)Stadt
  • Kreatives und Kunst (z. B. Interkulturelles Kochbuch, Konzert mit Musikstücken aus den Heimatländern von Geflüchteten, Fotowettbewerb, Poetry Slam)

 

Themen, z. B.:

  • Diskriminierungsfaktoren: Alter, Geschlecht, Soziale Herkunft, Hautfarbe, Religion / Weltanschauung, Sexualität, Behinderung oder chronische Krankheit, Wohnort … ; intersektionale Diskriminierung
  • Diskriminierungsbereiche: Arbeit, Privatleben, Wohnungsmarkt, Öffentlicher Raum, Medienpräsenz, …
  • Akteur*innen im Kampf gegen Diskriminierung: (digitale) Bürgerinitiativen, Gesetzgebung in Deutschland, Frankreich und Europa
  • Kontrovers diskutierte Herausforderungen: Geschlechtergerechte Sprache, Barrierefreiheit, Chancengleichheit, Diversity-Washing, Positive Diskriminierung

 

Weitere Vorgaben: Die Projekte müssen …

  • zwischen dem 1. Oktober und dem 13. November 2022 stattfinden.
  • mindestens 30 Punkte in der Bewertung erreichen, um in Kategorie 1 gefördert zu werden, und mindestens 50 Punkte erreichen, um in Kategorie 2 gefördert zu werden. Insgesamt gibt es 11 Förderkriterien, für die jeweils bis zu 10 Punkte erreicht werden können. (Hier erfahren Sie mehr über die Förderrichtlinien des Bürgerfonds.)
  • möglichst öffentlichkeitswirksam sein, um besonders viele Menschen für deutsch-französisches Engagement im Sport zu sensibilisieren. Hilfreiche Tipps und Materialien für die Kommunikation finden Sie in unserem Kommunikationskit.
     

Nicht gefördert werden können Projekte,

  • die die Mindestpunktzahl in der Bewertung nicht erreichen,
  • die bereits begonnen haben
  • oder die sich mehrheitlich an Kinder und Jugendliche richten (z. B. Schulprojekte).

Mehr Informationen über nicht förderfähige Projekte finden Sie in den Richtlinien, Anlage 1.

 

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieser Projektausschreibung unterstützt der Bürgerfonds Projekte in

  • Förderkategorie 1 mit bis zu 5.000 €
  • oder in Förderkategorie 2 mit bis zu 10.000 €.

 

Bis zu 80 % der Projektkosten können bezuschusst werden:

  • An- und Abreise, z. B. Fahrkarten für Bus, Bahn, Flugzeug; bei Autofahrten: 24 ct. pro Kilometer + 2 ct. pro Kilometer pro Mitfahrer*in, die*der ebenfalls am Projekt teilnimmt. z. B. Sie reisen zu zweit und fahren 100 km. (100 x 0,24 €) + (100 x 0,02 €) = 26 €. Der Bürgerfonds erstattet Ihnen 26 €.
     
  • Aufenthalt, z. B. Kosten für Übernachtung und Verpflegung/Catering, Öffentlicher Personennahverkehr
     
  • Organisation, z. B. Raummiete
     
  • Material, z. B. Werbeplakat, Flyer, Programm Bei Online-Formaten können ebenfalls projektbezogene Materialkosten gefördert werden, z. B. Ein-Monats-Abonnement für Videokonferenzdienstleister, Leihkosten für Videokonferenztechnik, im Projekt erstellte Dokumentationen (z. B. Vortragsband nach einer Onlinekonferenz, Video mit Interviews der Projektteilnehmenden)
     
  • Fortbildungen, z. B. Sprachkurse im Rahmen der Projektvorbereitung, Fortbildungen zu Online-Webinaren
     
  • Honorare, z. B. für Dolmetscher*innen, Übersetzer*innen, Fotograf*innen, Moderator*innen, Grafiker*innen, Referent*innen

 

Wie kann man bei der Projektausschreibung mitmachen?

Bis spätestens 21. August 2022* können Sie auf unserer Online-Plattform einen Förderantrag stellen.

Förderantrag stellen


Alle weiteren Informationen finden Sie in der Rubrik „Mitm­achen“.

 

* Projekte, die nicht im Rahmen der Projektausschreibung stattfinden sollen, sind von dieser Frist nicht betroffen.